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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20 (https://dejure.org/2022,19159)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2022 - 3 K 72/20 (https://dejure.org/2022,19159)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 3 K 72/20 (https://dejure.org/2022,19159)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (84)

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Die aufgrund sich gegenseitig ablösender Verordnungsregelungen bewirkte Fortsetzung eines Eingriffs verstärkt die Eingriffswirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 25).

    Der Rückgriff auf eine Generalklausel, die um der effizienten Gefahrenabwehr willen gerade auch in atypischen oder schlicht nicht vorhersehbaren Situationen zu intensiven Grundrechtseingriffen, ggf. gegenüber einer Vielzahl von Personen, ermächtigt, kann aber unzulässig werden, wenn eine Gefahrenlage bzw. Situation von einer atypischen zu einer typischen geworden ist und sich für die Maßnahme Standards entwickelt haben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 - juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 - juris Rn. 53 f. m.w.N.; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 53; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 juris Rn. 35).

    Ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien hat der Gesetzgeber den Begriff "notwendige Schutzmaßnahmen" bewusst gewählt, um ein möglichst breites Spektrum gefahrenabwehrender Reaktionsmöglichkeiten im Fall einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu eröffnen (vgl. zur Vorgängerregelung Begründung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, BT-Drs. 8/2468, S. 27, zu § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundes-Seuchengesetzes; hierauf verweisend auch BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 45; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 43).

    Diese als offene Generalklausel ausgestaltete Regelung stellte sich nicht als unzulässige Globalermächtigung dar (OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 45; ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021, a. a. O. Rn. 388; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - a. a. O. Rn. 34 und SächsOVG, Urteil vom 21. April 2021 - 3 C 8/20 - juris Rn. 23).

    alle notwendigen Schutzmaßnahmen auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 IfSG a. F. gestützt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 16; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 45).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es aber in seiner Rechtsprechung bisher offengelassen, ob diese einfachrechtlich anerkannte Position auch vom Schutzumfang des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; dagegen eine Schutzwirkung des Art. 14 Abs. 1 GG in Bezug auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb offenbar annehmend: BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 59).

    Die Schließung von Gaststätten war insoweit eine spezifische Form der Kontaktbeschränkungen (so BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 22).

    Es besteht aber die Besonderheit, dass z. B. gerade die als für den Infektionsschutz wirksam anerkannte Maßnahme des Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen in gastronomischen Betrieben nicht durchgängig befolgt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 23).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2020 - 2 KM 267/20

    Verbot von Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern für einen Zweitwohnungsinhaber in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Abgesehen davon hatte der Gesetzgeber auch mit der kürzlich vorgenommenen Anfügung des 2. Halbsatzes in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a. F., wonach sogar allgemeine Ausgangs- und Betretungsverbote auf Grundlage der Vorschrift erlassen werden können, klargestellt, dass die Vorschrift auch als Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen diente, die in besonders erheblichem Maß in Grundrechte eingreifen (vgl. OVG Brem, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O. Rn. 34 m.w.N.).

    Ob sämtliche Beschränkungen kumulativ erforderlich waren, unterlag der Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (vgl. OVG MV Beschluss vom 9. April 2020, a.a.O. Rn. 32; s.a. SaarlOVG, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 B 128/20 - juris Rn. 24).

    Es wurde jedoch durch eine Reihe von flankierenden staatlichen Maßnahmen versucht, diese Eingriffe und Folgen aufzufangen, wenn möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren (vgl. zu dieser Erwägung OVG MV, Beschluss vom 9. April 2020 - 2 KM 267/20 OVG - juris Rn. 34).

    Die Verbreitung des Coronavirus war nach der jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt nicht offensichtlich fehlsamen Einschätzung des Verordnungsgebers ohne drastische staatliche Maßnahmen nicht aufzuhalten und hätte in diesem Fall möglicherweise binnen weniger Monate zum Kollaps des staatlichen Gesundheitssystems geführt, wie es beispielsweise in anderen europäischen Staaten sowie teilweise in den USA bereits der Fall gewesen zu sein schien (zum Ganzen: vgl. OVG Brem, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O. Rn. 50).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Hat der Verordnungsgeber - wie hier mit der durch zahlreiche Unsicherheiten geprägten epidemischen Lage - eine komplexe Gefährdungslage für die Allgemeinheit zu beurteilen, kommt ihm bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele und der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung der Ziele für geeignet, erforderlich und angemessen halten darf, ein weiter - gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer - Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - juris Rn. 66; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 171, 185 ff., 204 f., 217).

    Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es, wenn sich der Verordnungsgeber an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, a. a. O. Rn. 171).

    Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Verordnungsgebers nicht mehr tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, a. a. O. Rn. 186).

    Denn nach den im maßgeblichen Zeitpunkt des Verordnungserlasses wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgte die Übertragung des Virus überwiegend durch Tröpfchen-Infektion zwischen Menschen und über in der Luft befindliche infektiöse Partikel, sog. Aerosole (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, a. a. O. Rn. 193 f.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Der Bundesgesetzgeber hat mit § 28 Abs. 1 IfSG a. F. eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage für grundrechtsrelevante Maßnahmen geschaffen, um den zuständigen Behörden - und über § 32 Satz 1 IfSG dem Verordnungsgeber - ein breites Spektrum von zum Infektionsschutz notwendigen Schutzmaßnahmen zu eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 24).

    Nicht zuletzt ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass nicht allein Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern in Betracht kommen, sondern dass ebenso Regelungen gegenüber "Nichtstörern" sowie gegenüber der Allgemeinheit ermöglicht werden (BT-Drs. 8/2468, S. 27 f.; vgl. weiter BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a. a. O. Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - a. a. O. Rn. 71 m.w.N.; SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022, a. a. O. Rn. 31).

    Innerhalb des dem Verordnungsgeber hierdurch zuwachsenden Regelungsermessens war damit eine Normierung zulässig, soweit und solange diese zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung einer übertragbaren Krankheit geboten ist und gegenüber den Betroffenen nicht unverhältnismäßig wirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a. a. O. Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 20 N 20.767- juris Rn. 48).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Infektionsschutzrecht der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen ist, nach welchem an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a. a. O. Rn. 32).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 389/20

    Corona; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Normenkontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Die Corona-Eindämmungsverordnungen des Antragsgegners waren aufgrund der fortlaufenden Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen auch intendiert und damit typischerweise auf so kurze Geltung angelegt, dass eine Überprüfung der Rechtsverordnungen ohne die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren nahezu ausgeschlossen wäre (ein nachträgliches Rechtsklärungsinteresse in Bezug auf zwischenzeitlich außer Kraft getretene Schließungen und Beschränkungen des Einzelhandels während der Corona-Pandemie ebenfalls annehmend: OVG Brem, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 104/20 - BeckRS 2022, 9393 Rn. 32; SächsOVG, Urteil vom 17. Mai 2022 - 3 C 16/20 - juris Rn. 35; ebenso in Bezug auf Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG in anderen Bereichen als dem Einzelhandel NdsOVG, Urteil vom 23. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 24 f.; differenzierend SaarlOVG: im Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 29 ein Feststellungsinteresse trotz schwerwiegenden Grundrechtseingriffs verneinend in Bezug auf vorübergehende Betriebsverbote, von denen inländische juristische Personen betroffen seien, da hier die erwerbswirtschaftliche Seite im Vordergrund stehe und der persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Grundrechtsverwirklichung fehle; dagegen in Bezug auf eine GbR ein Feststellungsinteresse wegen eines in einer Betriebsuntersagung liegenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffs annehmend im Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21).

    Die Regelungsmaterie der Gefahrenabwehr, zu der auch das Infektionsschutzgesetz gehört, erfordert geradezu grundsätzlich eine solche Generalklausel, die der Exekutive einen weiten Gestaltungsspielraum einräumt und eine flexible Handhabung des ordnungsbehördlichen Instrumentariums ermöglicht (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 110/20 - juris Rn. 42 f. m.w.N.; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 36; Beschluss des Senates vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 - juris Rn. 31).

    Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ist es aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten, ggf. entstehende, aufgrund der sich aus dem Parlamentsvorbehalt ergebenden Anforderungen nicht hinnehmbare Regelungslücken für einen Übergangszeitraum auf der Grundlage von Generalklauseln zu schließen und auf diese Weise selbst sehr eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen gesetzlichen Regelung bedürfen, vorübergehend zu ermöglichen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021 - 18/20 - juris Rn. 384; Beschluss vom 19. Mai 2021, a. a. O. Rn. 44 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Literatur; OVG Brem, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 104/20 - BeckRS 2022, 9393 Rn. 51; siehe auch NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - a. a. O. Rn. 37, der § 28 Abs. 1 IfSG über einen Übergangszeitraum hinaus als ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie ansieht und das Überschreiten einer Grenze hierfür allenfalls dann in Betracht zieht, wenn derartige Maßnahmen dauerhaft in die Rechtsordnung implementiert würden).

    Diese als offene Generalklausel ausgestaltete Regelung stellte sich nicht als unzulässige Globalermächtigung dar (OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 45; ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021, a. a. O. Rn. 388; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - a. a. O. Rn. 34 und SächsOVG, Urteil vom 21. April 2021 - 3 C 8/20 - juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 182/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Die Corona-Eindämmungsverordnungen des Antragsgegners waren aufgrund der fortlaufenden Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen auch intendiert und damit typischerweise auf so kurze Geltung angelegt, dass eine Überprüfung der Rechtsverordnungen ohne die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren nahezu ausgeschlossen wäre (ein nachträgliches Rechtsklärungsinteresse in Bezug auf zwischenzeitlich außer Kraft getretene Schließungen und Beschränkungen des Einzelhandels während der Corona-Pandemie ebenfalls annehmend: OVG Brem, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 104/20 - BeckRS 2022, 9393 Rn. 32; SächsOVG, Urteil vom 17. Mai 2022 - 3 C 16/20 - juris Rn. 35; ebenso in Bezug auf Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG in anderen Bereichen als dem Einzelhandel NdsOVG, Urteil vom 23. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 24 f.; differenzierend SaarlOVG: im Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 29 ein Feststellungsinteresse trotz schwerwiegenden Grundrechtseingriffs verneinend in Bezug auf vorübergehende Betriebsverbote, von denen inländische juristische Personen betroffen seien, da hier die erwerbswirtschaftliche Seite im Vordergrund stehe und der persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Grundrechtsverwirklichung fehle; dagegen in Bezug auf eine GbR ein Feststellungsinteresse wegen eines in einer Betriebsuntersagung liegenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffs annehmend im Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21).

    ob dem eine offensichtliche Aussichtslosigkeit eines etwaigen Entschädigungs- oder Schadensersatzprozesses (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5; Urteil vom 19. Februar 2004, a. a. O. Rn. 14; Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 12) entgegensteht, weil es an einer Anspruchsgrundlage für eine Entschädigung oder einen Schadensersatz wegen flächendeckender Betriebsschließungen im Rahmen von Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie fehlt (so SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 16 ff. unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 17. März 2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 16 ff.).

    Von dem Bundesgesetzgeber konnte daher nicht erwartet werden, in diesem kurzen Zeitraum bereits eine spezielle Ermächtigungsgrundlage, hielte man eine solche für notwendig, für Maßnahmen wie die streitgegenständliche geschaffen zu haben, so dass ein Rückgriff auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 IfSG a. F. gerechtfertigt war (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - juris Rn. 73; SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 30 unter Bezugnahme auf SaarlOVG, Beschluss vom 27. April 2020 - 2 B 134/20 - juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE- juris Rn. 61; zweifelnd, letztlich aber offen gelassen durch den VGH BW, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.).

    Nicht zuletzt ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass nicht allein Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern in Betracht kommen, sondern dass ebenso Regelungen gegenüber "Nichtstörern" sowie gegenüber der Allgemeinheit ermöglicht werden (BT-Drs. 8/2468, S. 27 f.; vgl. weiter BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a. a. O. Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - a. a. O. Rn. 71 m.w.N.; SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022, a. a. O. Rn. 31).

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    ob dem eine offensichtliche Aussichtslosigkeit eines etwaigen Entschädigungs- oder Schadensersatzprozesses (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5; Urteil vom 19. Februar 2004, a. a. O. Rn. 14; Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 12) entgegensteht, weil es an einer Anspruchsgrundlage für eine Entschädigung oder einen Schadensersatz wegen flächendeckender Betriebsschließungen im Rahmen von Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie fehlt (so SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 16 ff. unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 17. März 2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 16 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es aber in seiner Rechtsprechung bisher offengelassen, ob diese einfachrechtlich anerkannte Position auch vom Schutzumfang des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; dagegen eine Schutzwirkung des Art. 14 Abs. 1 GG in Bezug auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb offenbar annehmend: BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 59).

    Erst bei einem existenzbedrohenden Eingriff in die Substanz eines Gewerbebetriebes wäre in Betracht zu ziehen, ob es nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlicher Normen bedarf, die Art und Umfang eines finanziellen Ausgleichs andernfalls unverhältnismäßiger oder gleichheitswidriger Belastungen des Unternehmers näher regeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 93 f.; zumindest daran zweifelnd, dass das Instrument der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen auf infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsbeschränkungen im Rahmen einer Pandemiebekämpfung anwendbar ist: HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 61).

    Unmöglich kann der Gesetzgeber des Infektionsschutzgesetzes in der Vorausschau auf nicht erkennbare hypothetische Seuchenereignisse die jeweils angemessene Entschädigung für die jeweilige unzumutbare Maßnahme planen und in eine Entschädigungsregelung fassen, zumal eine unkalkulierbare, die öffentlichen Haushalte potenziell überfordernde Geldleistungsverpflichtung grundrechtlich nicht geboten sein kann (so BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 61).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20

    Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Von dem Bundesgesetzgeber konnte daher nicht erwartet werden, in diesem kurzen Zeitraum bereits eine spezielle Ermächtigungsgrundlage, hielte man eine solche für notwendig, für Maßnahmen wie die streitgegenständliche geschaffen zu haben, so dass ein Rückgriff auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 IfSG a. F. gerechtfertigt war (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - juris Rn. 73; SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 30 unter Bezugnahme auf SaarlOVG, Beschluss vom 27. April 2020 - 2 B 134/20 - juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE- juris Rn. 61; zweifelnd, letztlich aber offen gelassen durch den VGH BW, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.).

    Dies kann es auch rechtfertigen, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016, a. a. O. Rn. 57; ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021, a. a. O. Rn. 387; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - a. a. O. Rn. 68).

    Nicht zuletzt ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass nicht allein Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern in Betracht kommen, sondern dass ebenso Regelungen gegenüber "Nichtstörern" sowie gegenüber der Allgemeinheit ermöglicht werden (BT-Drs. 8/2468, S. 27 f.; vgl. weiter BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a. a. O. Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - a. a. O. Rn. 71 m.w.N.; SaarlOVG, Urteil vom 31. März 2022, a. a. O. Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Zu diesen grundrechtsrelevanten Regelungen zählen sowohl inhalts- und schrankenbestimmende Normen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG als auch berufsregelnde Gesetze im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020, a. a. O. Rn. 63 m.w.N.; ThürOVG, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 - juris Rn. 37; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. April 2020, a. a. O. Rn. 16), so dass aus der unterbliebenen Benennung dieser Grundrechte in § 32 Abs. 3 IfSG bzw. § 28 Abs. 1 Satz 4 IfSG nicht geschlossen werden kann, dass sie nicht "wesentlich" eingeschränkt werden durften (s. Beschluss des Senates vom 27. April 2020, a. a. O. Rn. 35).

    Es war daher weiterhin wichtig, soziale Kontakte mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich zu beschränken, um die Ausbreitung des sich besonders leicht von Mensch zu Mensch zu übertragenden Coronavirus zu verlangsamen (vgl. S. 8 f. des Täglichen Lageberichts des RKI vom 16. April 2020, a. a. O.; hierauf auch abstellend BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13 f.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. April 2020, a. a. O. Rn. 18).

    Hiernach sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen weniger streng (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 - juris Rn. 25).

  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20

    Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
    Der Sinn gefahrenabwehrrechtlicher Generalklauseln besteht gerade darin, auf kaum bzw. schwer vorhersehbare - in diesem Sinne atypische, weil nicht abschließend in typisierenden Standardbefugnissen abbildbare - Gefahrenlagen reagieren zu können (vgl. Rixen, NJW 2020, 1097, 1099; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - juris Rn. 52 f.).

    Abgesehen davon, dass bis November 2020 deutlich mehr Zeit verstrichen war als bis zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt, wurde in der Begründung des Gesetzesentwurfs zu § 28a IfSG ausgeführt, dass "die Regelbeispiele in § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG speziell für die SARS-CoV-2-Pandemie klarstellend erweitert" würden (BT-Drs. 19/23944, S. 31; vgl. OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - juris Rn. 40).

    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - a. a. O. Rn. 91).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 134/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios wegen Bekämpfung des Corona-Virus nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20

    Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2020 - 2 KM 293/20

    Kein Anspruch auf Außervollzugsetzung des § 4 - Reisen nach

  • OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20

    Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen coronabedingte Einschränkungen auch in

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20

    Antragsbefugnis eines Modehausbetreibers gegen die coronabedingte Schließung von

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2020 - 3 R 69/20

    Schließung von Gaststätten zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20

    Corona-Pandmie; Schließung von Spielhallen gemäß der CoronaVO Sachsen-Anhalt vom

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 C 8/20

    Bestimmtheitsgrundsatz; Parlamentsvorbehalt; Wesentlichkeitsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Hessen, 14.04.2020 - 2 B 985/20

    Versammlung in Gießen zum Thema "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen -

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 3 R 52/20

    Ladengeschäfte jeder Art über 800 qm bleiben in Sachsen-Anhalt weiterhin

  • OVG Bremen, 15.04.2021 - 1 B 127/21

    Beherbergungsverbot für touristische Zwecke - Beherbergungsverbot;

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2021 - 3 R 297/20

    Eilantrag eines Beherbergungsbetriebs gegen Veranstaltungsverbote,

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 3 B 421/21

    Hotel; touristischer Zweck; Corona

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

  • VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20

    Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 23.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 22.21

    Anordnung der Schließung eines Elektronikfachmarkts in Zeiten der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 223/20

    Vorübergehende Schließung von Gaststätten während der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

  • OVG Bremen, 04.01.2022 - 1 B 479/21

    Normenkontrolleilantrag - 2-G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel -

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12

    Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20

    Antragsbefugnis des Betreibers von Drogeriemärkten für einen Antrag auf

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20

    Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

  • BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16

    Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

  • OVG Sachsen, 17.05.2022 - 3 C 16/20

    Untersagung; Öffnung; Einkaufszentrum; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

  • BVerwG, 14.06.2018 - 3 BN 1.17

    Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen eine auf Jagdrecht

  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20

    Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der

  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Die neue Fassung bestätigt, dass der Gesetzgeber auch an die Allgemeinheit gerichtete Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schließungen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Gastronomiebetrieben und Sportstätten ermöglichen wollte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - juris Rn. 72 und 104 f.; OVG Magdeburg, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 72/20 - juris Rn. 44 und 48; VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 - juris Rn. 156).
  • VG Gera, 15.12.2023 - 3 K 542/21

    Corona-Krise; Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht durch

    In diesen Konstellationen gebietet das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gegen Akte der öffentlichen Gewalt, dass es eine Möglichkeit der gerichtlichen Klärung geben muss, wenn sich die Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5/19 - juris, Rn. 15 m.w.N.; Beschluss vom 25. Juni 2019 - 6 B 154/18, 6 PKH 8/18 - juris, Rn. 5 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 72/20 - juris, Rn. 28 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 - juris, Rn. 47 m.w.N; Decker in Posser/Wolff, Beck-OK VwGO, Stand Juli 2022, § 113 Rn. 87.4).
  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Entsprechend der Besonderheit des Infektionsschutzrechts, dass Entscheidungen oftmals unter Zeitdruck und unter Bedingungen einer sich ständig verändernden Lage zu treffen sind, kann der Gewährleistungsgehalt des Allgemeinen Gleichheitssatzes nicht strikt an das Gebot innerer Folgerichtigkeit geknüpft werden (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 9. April 2020 - 3 EN 238/20 - juris Rn. 67; Sächsisches OVG, Urteil vom 10. August 2022 - 3 C 62/20 - juris Rn. 48; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 72/20 - juris Rn. 76; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 479/21 - juris Rn. 54; OVG Niedersachen, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 14 MN 129/22 - juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 25 NE 21.1832 - juris Rn. 41; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. März 2021 - 2 KM 120/21 - juris Rn. 59).
  • VG Gera, 03.11.2022 - 3 K 673/20

    Feststellungsinteresse bei Klage gegen die Anordnung einer Maskenpflicht sowie

    In diesen Konstellationen gebietet das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gegen Akte der öffentlichen Gewalt, dass es eine Möglichkeit der gerichtlichen Klärung geben muss, wenn sich die Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5/19 - juris Rn. 15; Beschluss vom 25. Juni 2019 - 6 B 154/18, 6 PKH 8/18 - juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 72/20 - juris Rn. 28; OVG NRW, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 - juris Rn. 47 m.w.N; Decker in Posser/Wolff, Beck-OK VwGO, Stand Juli 2022, § 113 Rn. 87.4).
  • VG Kassel, 25.10.2021 - 3 K 2128/20

    Heranziehung zur Landwirtschaftszählung

    Die Androhung des Zwangsgelds ist in Art und Höhe aufgrund des weiten Ermessens der Behörde (näher VG Kassel, Urt. v. 21.09.2021, 3 K 72/20.KS) nicht zu beanstanden und wird auch in der Klagebegründung nicht angegriffen.
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